Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Dieses Auskunftsrecht umfasst insbesondere Informationen über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien personenbezogener Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen von Rechten auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten, soweit diese nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden, sowie das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Rechtsgrundlage ist Art. 15 DSGVO.